Die Produktänderungen betreffen das KfW-Energieeffizienzprogramm – Energieeffizient Bauen und Sanieren (276/277/278), IKU – Energieeffizient Bauen und Sanieren (220/219), sowie Energieeffizient Bauen und Sanieren (151/152, 153):
Neue Merkblätter wurden für die Programme Energieeffizient Bauen und Sanieren (151/152, 153), Altersgerecht Umbauen – Kredit (159) und KfW-Wohneigentumsprogramm (124/134) veröffentlicht:
Energieeffizient Bauen und Sanieren (151/152, 153), Altersgerecht Umbauen – Kredit (159): Im Abschnitt „Hinweis für Ersterwerber“ ersetzt die KfW mit Blick auf die Neuerungen zum Bauvertragsrecht den Begriff Abnahme durch Fertigstellung. Nach § 650o iVm § 650u Abs. 1 Satz 2 BGB darf nicht zum Nachteil des Verbrauchers von § 650n BGB abgewichen werden.
Energieeffizient Bauen und Sanieren (151/152, 153), Altersgerecht Umbauen – Kredit (159), KfW-Wohneigentumsprogramm (124/134): Im Abschnitt Tilgung entfernt die KfW wir den Zusatz „erste“ für die Zinsbindungsfrist. Damit wird deutlich, dass eine vorzeitige Rückzahlung während der gesamten Darlehenslaufzeit nur gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung möglich ist.
Energieeffizient Bauen und Sanieren (151/152, 153), Altersgerecht Umbauen – Kredit (159): In den wohnwirtschaftlichen Produkten Energieeffizient Bauen und Sanieren (151/152, 153) und Altersgerecht Umbauen (159) gibt es neben dem jeweiligen Produktmerkblatt zusätzlich Anlagen zum Merkblatt. Diese sind, ebenso wie das Produktmerkblatt, Bestandteil des Kreditvertrages.
Auch die Anlage „Liste der förderfähigen Maßnahmen“ in Energieeffizient Sanieren muss nicht verbindlich in die Zusage aufgenommen werden, da diese Liste bereits zur Antragstellung anzuwenden ist. Die „Liste der förderfähigen Maßnahmen“ entfällt als Anlage zum Merkblatt.
Die Anforderungen zum Einbruchschutz werden analog zum Zuschuss (455) angeglichen. Die Anforderungen zur Barrierereduzierung für Aufzüge werden erweitert. Vereinzelte sprachliche Anpassungen werden vorgenommen.
Die entsprechenden Fachunternehmerbestätigungen werden per 11/2018 angepasst und im Partnerportal veröffentlicht.
Angemeldete Benutzer können die neuen Merkblätter sowie die Anlage zum Merkblatt Altersgerecht Umbauen „Technische Mindestanforderungen und förderfähige Maßnahmen“ ab sofort im KfW-Partnerportal herunterladen oder über den zentralen Bestellservice der KfW (bestellservice@kfw.de, Tel. 0800 539 9001) beziehen.
Für Fragen können Sie sich an das KfW-Infocenter wenden (Mo bis Fr, 8 bis 18 Uhr):
mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater
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