Deshalb wurde die Höhe des insgesamt zur Verfügung stehenden KfW-Zusagevolumens für den Kita-Ausbau auf 500 Mio. Euro erhöht. Damit können somit mindestens 25.000 Plätze für Kinder unter drei Jahren geschaffen und gesichert werden. Zudem werden diese Kita-Plätze nicht – wie zunächst erwartet – in einem Zeitraum von drei Jahren gefördert, sondern sofort in 2013. Die geförderten Kommunen werden damit auch durch dieses Programm in die Lage versetzt, den seit 1. August 2013 geltenden Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz für Kinder unter 3 Jahren zu erfüllen. In diesem Zusammenhang weist die KfW darauf hin, dass die Ausreichung der noch zur Verfügung stehenden Darlehensmittel entsprechend dem Datum des Antragseingangs erfolgt. Maßgeblich hierbei ist immer das Datum des Antragseingangs im Hause der KfW. Es können nur Anträge berücksichtigt werden, die sich auf hinreichend konkret dargestellte Vorhaben beziehen. Das gleiche Verfahren wird die KfW auch in dem analogen Förderangebot „IKU – Kita-Ausbau“ (Programm-Nr. 200) in der bankdurchleitungsvariante für die anderen Träger von Kindertagesstätten zur Anwendung bringen. Sobald die derzeit noch zur Verfügung stehenden Zinsverbilligungsmittel mit Zusagen belegt sind, werden die Programme „IKK - / IKU – Kita-Ausbau“ geschlossen. Mehr unter www.kfw.de
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