„Wir bedauern ausdrücklich, dass die Verabschiedung des Gesetzespaketes im Bundestag verschoben wird. Die im BDEW organisierten Unternehmen der Wasser- und Gaswirtschaft brauchen endlich einen sicheren Rechtsrahmen. Mit den in den Entwürfen vorgesehenen Änderungen des Wasserhaushaltsgesetzes werden weitreichende Schutzmaßnahmen für die Trinkwasserversorgung umgesetzt. Der Schutz der Trinkwasserressourcen muss klaren Vorrang vor anderen Nutzungen haben. Kann eine Gefährdung von Trinkwasser-Ressourcen ausgeschlossen werden, sollte es aus Sicht des BDEW grundsätzlich möglich sein, die Nutzung von Erdgasressourcen in Deutschland zu erproben.
Was jetzt dringend erforderlich ist, ist ein verbindlicher Zeitplan für eine zügige Verabschiedung des Gesetzespakets nach der Sommerpause.
Das im Gesetzespaket vorgesehene Verbot von Fracking unter anderem in Wasserschutzgebieten, Talsperren und Einzugsgebieten von Wasserentnahmestellen für die öffentliche Wasserversorgung bewertet der BDEW positiv. Ebenso positiv sieht der BDEW die vorgesehenen Möglichkeiten für die Bundesländer, über landesrechtliche Regelungen Fracking auch in den Bereichen des Steinkohlenbergbaus zu untersagen. Zudem erhöhen die vorgesehenen Konkretisierungen bei der Entsorgung der Frack-Fluide sowie des Lagerstättenwassers die Sicherheit bei der Anwendung der Technologie.
Die Wasser- und Gasunternehmen im BDEW sprechen sich zudem dafür aus, dass die konventionelle Erdgasförderung weiter ermöglicht wird, wenn vor Ort Konsenslösungen mit Wasserversorgern, zuständigen Behörden und Gewinnungsindustrie gefunden werden. Kritisch ist aus Sicht des BDEW im Hinblick auf Untergrundspeicher eine Erweiterung der Bergschadenshaftung, die in keinem ursächlichen Zusammenhang mit der Gewinnung von Erdgas steht."
www.bdew.de
mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater
Notwendige Cookies helfen dabei, eine Webseite nutzbar zu machen, indem sie Grundfunktionen wie Seitennavigation und Zugriff auf sichere Bereiche der Webseite ermöglichen. Die Webseite kann ohne diese Cookies nicht richtig funktionieren. Diese Cookies werden nur lokal auf Ihrem PC gespeichert.
Auch Google Analytics verwendet "Cookies", Textdateien, die auf dem Computer des Seitenbesuchers gespeichert werden und die eine Analyse der Benutzung der Website durch den Seitenbesucher ermöglichen. Die durch das Cookie erzeugten Informationen über die Benutzung dieser Website durch den Seitenbesucher (einschließlich der gekürzten IP-Adresse) werden an einen Server von Google übertragen und dort gespeichert.
Mehr Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung