Die Bauministerkonferenz hat Beschlüsse zum sozialen Wohnungsbau, zur Verwendung ökologischer Baustoffe und zur Digitalisierung des Baugenehmigungsverfahrens gefasst.
Das Vorhaben der EU, sich im Rahmen des neuen Fonds „InvestEU“ im Bereich der öffentlichen Wohnraumförderung zu engagieren, wurde kritisch bewertet. Der Bund wurde aufgefordert, sich für eine Programmmodifizierung einzusetzen, damit Fördermittel nur dann vergeben werden, wenn die Bestimmungen regionaler, nationaler oder föderaler Förderbedingungen beachtet werden, insbesondere, wenn eine Miet-preis- und Belegungsbindung vorgesehen wird. „Wir müssen dafür sorgen, dass die Gelder auch im Sozialen Wohnungsbau ankommen und sind uns einig darüber, dass dies am besten über die etablierten Förderprogramme der Länder gelingen kann“, sagte Thüringens Infrastrukturminister Benjamin-Immanuel Hoff. Angekündigt wurde ein Bilanzkongress zur Wohnraumoffensive für Ende Februar 2021.
Nachdem die Änderung der Musterbauordnung 2019 den Grundstein dafür legte, dass Holz auch für tragende Bauteile mit höheren Brandschutzanforderungen verwendet werden kann, ging es nun um die Verwendung ökologischer Dämmstoffe und weitere Folgeänderungen. Die Konferenz bekräftigt die Wichtigkeit nachhaltiger ökologischer Baustoffe, allerdings könnten brennbare Baustoffe bei falscher Verwendung zum Sicherheitsrisiko werden. „Wir wollen nicht, dass der gute Ruf ökologischer Baustoffe durch Schäden aufgrund nicht hinreichender Sicherheitsvorkehrungen leidet“, so Hoff. Wichtig sei daher, dass die Muster-Holzbaurichtlinie, die die Details für die Verwendung von Holz beschreibt, schnell in Kraft gesetzt werden könne. Weitere Erkenntnisse, die eine noch umfangreichere Verwendung von Holz ermöglichen sollen, werden von verschiedenen laufenden Forschungsvorhaben erwartet.
Die Konferenz hat sich außerdem mit mehreren Aspekten der Digitalisierung beschäftigt und nach Regelungen gesucht, mit denen die bislang übliche Forderung nach der Papierform durch offene Formulierungen ersetzt wird, die auch in der digitalen Welt funktionieren. Außer für behördliche Verwaltungsakte wird es fast keine Formvorgaben mehr geben. „Ich bin froh, dass man die Möglichkeiten der digitalen Welt nicht dazu genutzt hat, höhere Authentifizierungsanforderungen zu stellen als in der Papierwelt. Das digitale Verfahren darf nicht komplizierter sein als das analoge“, so Hoff. pgl
mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater
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