Die Zahlen sind beträchtlich: Für mehr als 1 Mio. alte Öl- und Gasheizungen deutschlandweit gilt im Jahr 2019 die Austauschpflicht. Hauseigentümer können auf dem Typenschild, im Schornsteinfeger-Protokoll oder in den Bau-Unterlagen prüfen, ob ihre Heizung eine Ü30-Heizung ist und somit die gesetzliche Frist überschreitet. Frank Hettler von Zukunft Altbau rät, bei einem Tausch möglichst Heizkessel zu kaufen, die mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Welche Heizung sich eignet, erklären Gebäude-Energieberater aus der Region. Ein Tausch lohnt sich übrigens oft auch schon nach 20 Jahren.
Neutrale Informationen gibt es auch kostenfrei über das Beratungs-Telefon von Zukunft Altbau 0 80 00/12 33 33 oder per E-Mail an beratungstelefon@zukunftaltbau.de
mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater
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