Experten, die sich zum Energieberater gemäß BAFA-Richtlinie von 2012 oder älter fortgebildet haben, müssen dann 80 Unterrichtseinheiten ergänzende Weiterbildung vorweisen. Bis Ende September werden von diesen nur 16 Unterrichtseinheiten Fortbildung verlangt. Darauf weist die Deutsche Energie-Agentur (dena) hin, die die Liste betreut.
Die geänderten Aufnahmebedingungen gelten nur für die Eintragung für die KfW-Förderprogramme Energieeffizientes Bauen und Sanieren, nicht für den Eintrag für die Vor-Ort-Beratung (BAFA). Experten, die bereits die Weiterbildung mit dem Modul „Planung und Umsetzung“ absolviert haben oder sich über Referenzen listen lassen, sind davon nicht betroffen. Die Inhalte der ergänzenden Weiterbildung entsprechen den Anforderungen an den Bau oder die Modernisierung eines hocheffizienten Gebäudes.
Wollen Hauseigentümer heute mithilfe der Förderprogramme der KfW „Energieeffizient Bauen und Sanieren“ ihr Eigenheim energetisch modernisieren oder bauen, ist die Beratung durch einen gelisteten Experten verbindlich. Der Experte bestätigt die Förderfähigkeit der geplanten Maßnahmen. Erst dann können Fördermittel bei der KfW beantragt werden. Zwei Drittel der Experten sind Architekten und Ingenieure, die übrigen Experten kommen aus dem Handwerk.
www.energie-effizienz-experten.de
mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater
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