Bisher werden unter anderem Neubau und Erweiterung von hocheffizienten wärmegeführten Erdgas-KWK-Anlagen gefördert. Dies wird um den Energieträger Biogas erweitert. Damit sind künftig alle gasbetriebenen KWK-Anlagen förderfähig, sofern sie die übrigen Programmbestimmungen erfüllen. Der Verwendungszweck im Programm „IKK – Energetische Stadtsanierung – Quartiersversorgung 201“ wird analog erweitert.
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