Wollen Städte, Gemeinden und Landkreise Geld aus dem Topf erhalten, können sie noch bis zum 30. April Förderanträge beim Projektträger Jülich einreichen. Für einige Förderschwerpunkte, wie die Schaffung einer Stelle für Klimaschutzmanagement oder die Förderung einer ausgewählten Klimaschutzmaßnahme, können ganzjährig Anträge gestellt werden.
Der Bund übernimmt für integrierte Klimaschutzkonzepte, die Durchführung einer Einstiegsberatung oder die Schaffung einer Stelle für das Klimaschutzmanagement bis zu 65 % der Kosten. Für Teilkonzepte beträgt die Förderquote bis zu 50 %. Weiterhin sind investive Maßnahmen in den Bereichen Nachhaltige Mobilität und Klimaschutztechnologien förderfähig.
Die Landesenergieagentur KEA berät auch kleinere Kommunen auf dem Weg zu einer besseren Verankerung des Klimaschutzes im kommunalen Alltag. Dabei werden im Rahmen von Workshops die wichtigsten Aspekte des kommunalen Klimaschutzes besprochen, erste Maßnahmenvorschläge konkretisiert und Strukturen für die weitere Umsetzung geschaffen. In der Umsetzungsphase bietet die KEA ebenfalls Unterstützungsmöglichkeiten.
Weitere Informationen gibt es beim Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz sowie bei der KEA.
mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater
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