Zusätzlich zum Formular „Einzelmaßnahme“ steht nun ein Formular für den Neubau eines KfW-Effizienzhauses bzw. die Sanierung zu einem Effizienzhaus zur Verfügung. In den neuen Bestätigungsformularen werden bauliche und planerische Eckpunkte der Heizungsanlage festgehalten und Berechnungsergebnisse des hydraulischen Abgleichs sowie die Einstellungen an der Heizungsanlage abgefragt. Die nachzuweisenden Leistungen - auf Seite 2 des Formulars - wurden überarbeitet. Zudem wird auf die Besonderheiten des hydraulischen Abgleichs bei Fußboden- und Einrohrheizungen eingegangen.
Zur Berechnung des hydraulischen Abgleichs bei einer Einzelmaßnahme sind zwei Verfahren zulässig: Das sogenannte Verfahren A ist ein Näherungsverfahren, bei dem die relevanten Werte überschlägig ermittelt werden. Dieses Vorgehen ist zum 31. Dezember 2016 befristet. Danach wird bei einer Einzelmaßnahme nur noch eine Softwareberechnung, das Verfahren B, anerkannt. Bei der Bestätigung für ein KfW-Effizienzhaus ist Verfahren B schon heute Voraussetzung. Für das Fachhandwerk werden über Verbandsorganisationen oder Hersteller bundesweit Schulungen zur Softwareberechnung angeboten.
Die neuen Formulare stehen zum Download unter www.vdzev.de
mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater
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