Die Netzbetreiber haben mit ihrer Mittelfristprognose die Schätzung abgegeben, die EEG-Umlage werde im Jahr 2016 zwischen 5,66 und 7,27 ct/kWh (Trendszenario 6,5 ct/kWh) liegen. Zum Vergleich: 2015 wird die EEG-Umlage 6,17 ct/kWh betragen.
Die Höhe der Umlage wird unter anderem von der Menge des eingespeisten Ökostroms, der Höhe der Einspeisevergütungen und der Entwicklung des Börsenstrompreises beeinflusst. Ebenfalls entscheidend ist die Anzahl der Stromverbraucher, die von der Umlage (teil-)befreit sind. Nach Angaben der Übertragungsnetzbetreiber nimmt die Menge des privilegierten Stromverbrauchs durch die so genannte Besondere Ausgleichsregelung (BesAR) und den Eigenverbrauch weiter zu. Während es 2014 etwa 29 % des Nettostromverbrauchs in Deutschland sind, werden es 2015 schon rund 33 % sein.
Die BesAR regelt die Privilegierung von Großverbrauchern mit einem Stromverbrauch von mehr als einer Million Kilowattstunden pro Jahr. Ziel ist es, energieintensive Unternehmen, die im internationalen Wettbewerb stehen, von den Kosten der Energiewende zu entlasten. Mit der EEG-Novelle 2014 wurde der Umfang der bisherigen Befreiungen weitgehend beibehalten. Die Eintrittsschwelle für eine Befreiung von der EEG-Umlage wurde von 14 % auf 16 bis 20 % Anteil der Stromkosten an der Bruttowertschöpfung des Unternehmens erhöht. Der Kreis der antragsberechtigen Branchen wurde erweitert. Für den Stromverbrauch über einer Million Kilowattstunden hinaus müssen 15 % der EEG-Umlage bzw. unter bestimmten Bedingungen nur 0,1 oder gar 0,05 Ct/kWh gezahlt werden.
Das Hintergrundpapier „Renews Spezial: Kosten und Preise für Strom“ steht zum Download unter www.unendlich-viel-energie.de
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