Die KfW informiert in ihrem Newsletter, dass sie ab dem 1. Januar 2015 eingehende Anträge ab 23. Januar 2015 mit den höheren Tilgungszuschüssen zusagt. Die neuen Tilgungszuschusshöhen können den aktualisierten Merkblättern entnommen werden.
Zudem ist ab 23. Januar 2015 mit einer Förderzusage in den Investitionsförderprogrammen für Energieeffizientes Sanieren (151/152, 430) auch ein Anspruch des Bauherrn auf eine zusätzliche Förderung der energetischen Fachplanung und Baubegleitung im Zuschussprogramm „Energieeffizient Sanieren – Baubegleitung“ (431) verbunden. Voraussetzung dafür ist die Einhaltung der geltenden Programmbedingungen im Förderprogramm 431 sowie eine separate Antragstellung nach Abschluss des Vorhabens. Ein entsprechender Passus wurde in den Merkblättern 151/152 und 430 aufgenommen.
Weitere Informationen finden Sie in der KfW-Information für Multiplikatoren und den Merkblättern Energieeffizient Sanieren (151/152, 430, 219).
mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater
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