Der Gesetzentwurf sieht eine deutlich verbesserte Förderung von neuen KWK-Anlagen vor. Das Fördervolumen wird auf 1,5 Mrd. Euro pro Jahr erhöht.
Dabei soll gezielt die Umstellung auf eine CO2-arme Erzeugung durch Gas unterstützt werden. Neubauprojekte, die eine kohlebefeuerte KWK-Anlage ersetzen, erhalten zusätzlich einen Bonus. Um den dadurch erzielten CO2-Einspareffekt nicht zu konterkarieren, werden KWK-Anlagen, die Strom und Wärme auf Basis von Stein- oder Braunkohle erzeugen, künftig nicht mehr gefördert. Für im Bau befindliche Kohle-KWK-Vorhaben wird allerdings Vertrauensschutz gewährt.
Auch bestehende gasbefeuerte Anlagen sollen in der öffentlichen Versorgung unterstützt werden, um die Stilllegung dieser besonders effizienten Erzeugungsanlagen zu verhindern. Die Maßnahme ist auf vier Jahre befristet und soll für diese Anlagen den Übergang absichern, bis die für den Strommarkt vorgesehenen Reformen greifen.
Um eine Emissionsminderung um 40 % bis zum Jahr 2020 im Vergleich zum Jahr 1990 zu erreichen, sollen insgesamt 22 Mio. Tonnen CO2 unter besonderer Berücksichtigung des Stromsektors und des europäischen Zertifikatehandels zusätzlich eingespart werden. KWK-Anlagen sollen eine Emissionsminderung von 4 Mio. Tonnen CO2 bis zum Jahr 2020 erbringen.
Zudem sei ein wichtiges Ziel der KWK-Novelle, die Kostenlast fair zu verteilen. Um die Kostenbelastung für Haushalte zu dämpfen, werden bislang privilegierte Stromkunden (v.a. Endverbraucher mit Verbrauch von mehr als 1 Gigawattstunde) künftig stärker belastet. Für den Mittelstand und die stromkostenintensive Industrie bleiben aber auch zukünftig die zum Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit als wichtig erachteten Ausnahmemöglichkeiten grundsätzlich bestehen.
mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater
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