Vereinfachung der Antragsverfahren für Wohnungseigentümergemeinschaften
Für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) hat die KfW ihr Antragsverfahren in den Zuschussprogrammen „Energieeffizient Sanieren-Investitionszuschuss“ sowie „Altersgerecht Umbauen-Investitionszuschuss“ vereinfacht. Seit dem 1. August reicht für die Beantragung von KfW-Zuschüssen eine „De-minimis-Erklärung“ durch den bevollmächtigten Immobilienverwalter für alle Vermieter der WEG. Das Beibringen einer schriftlichen „De-minimis-Erklärung“ durch jeden Einzelnen vermietenden Wohnungseigentümer entfällt.
„Mit dem ‚Förderkompass Hessen‘ stellt die Hessische Landesregierung unter www.energieland.hessen.de den hessischen Bürgerinnen und Bürgern ein Instrument zu Verfügung, das die Suche nach einem geeigneten Förderprogramm für eine in Hessen geplante Bau- oder Sanierungsmaßnahme erleichtern soll“, so Werner Eicke-Hennig, Programmleiter der Hessischen Energiespar-Aktion.
mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater
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