Bund und Länder müssen sich nun auf einen Kompromiss einigen, um die Einspeisevergütungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) zu ändern. Erreichen sie keinen Kompromiss, kann der Bundesrat Einspruch gegen die Gesetzesvorlage einlegen. Diesen kann wiederum der Bundestag mit einer absoluten Mehrheit überstimmen, da der Bundesrat beim EEG nicht zustimmungspflichtig ist.
Die geplanten Senkungen der Einspeisevergütungen sollen rückwirkend für Anlagen gelten, die nach dem 1. April ans Netz angeschlossen wurden. Je nach Anlagengröße geht es um Einschnitte von bis zu 30 Prozent. Es kann aber noch Monate dauern, bis das Gesetz in Kraft tritt.
mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater
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