Einen Leitfaden, der Unternehmen auf ihrem Weg zur Klimaneutralität unterstützt, haben die Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz, GUTcert und ÖKOTEC Energiemanagement veröffentlicht. Denn um die Klimaziele der Bundesregierung zu erreichen, müssen bis 2050 auch Unternehmen klimaneutral werden.
Ausgangspunkt des Leitfadens sind nach ISO-Norm zertifizierte Energie- oder Umweltmanagementsysteme. Sie müssen Unternehmen mit einem hohen Energieverbrauch bereits heute verpflichtend betreiben, wenn sie eine Reduzierung von Abgaben und Steuern auf Energieträger erhalten. „Der Leitfaden geht noch einen Schritt weiter und hilft Unternehmen, ein Klimamanagementsystem aufzusetzen, um sich in 14 Schritten auf den Weg zur Klimaneutralität zu machen“, erklärt Christian Noll, geschäftsführender Vorstand der Deutschen Unternehmensinitiative Energieeffizienz (DENEFF). Er greife damit eine Forderung von Wirtschaftsminister Peter Altmaier auf, der in seiner Klima-Charta bereits ein Instrument zur Zertifizierung von klimaneutralen Einrichtungen gefordert hatte.
„Die Relevanz von Klimamanagement muss in Zukunft konsequent mittels eines systemischen Instruments im Unternehmen strategisch verankert werden“, sagt GUTcert-Geschäftsführer Jan Uwe Lieback. Mit dem Leitfaden „In 18 Schritten zum Energiemanagementsystem“ hat die Zertifizierungsstelle vor Jahren den Grundstein für mehr Energieeffizienz gelegt. „Jetzt gehen wir einen weiteren Schritt zum zielgerechten und effizienten Klimamanagement mit System – dem KliMS.“ Laut ÖKOTEC-Geschäftsführer Christoph Zschocke verfügen Unternehmen mit einem etablierten Managementsystem über eine ideale Ausgangsbasis, um Klimaneutralität zu integrieren und sich zukunftsfähig aufzustellen.
„Mit dem Leitfaden geben wir Unternehmen ein Werkzeug an die Hand, aufbauend auf einem Energiemanagementsystem, in Richtung Klimaneutralität durchzustarten“, sagt Noll. Ein effizienter Umgang mit Energie sei die Basis für alle Unternehmen, die es mit dem Klimaschutz ernst meinen würden. Allerdings müsse die Politik die Unternehmen mit besseren Rahmenbedingungen in ihren Bemühungen unterstützen. So dürften Effizienzfortschritte nicht weiter bestraft werden, wie bislang bei der besonderen Ausgleichsregelung im EEG. Quelle: DENEFF / jb
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