Die europäische Gebäuderichtlinie fordert von den Mitgliedstaaten die verbindliche Einführung des Niedrigstenergiegebäudes ab 31. Dezember 2018 für öffentliche Gebäude und ab 31. Dezember 2020 für private (Wohn-)Neubauten. Die EU-Mitgliedsstaaten sind aufgefordert, jeweils einen eigenen Weg für die Umsetzung des Niedrigstenergiehauses (englisch: nearly zero-energy building) zu definieren. Die deutsche Bundesregierung hat der EU bislang noch keine Lösung angeboten, wie das Niedrigstenergiehaus in Deutschland umgesetzt werden soll.
Die Petition steht unter www.openpetition.de
mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater
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