Der Betreuungsumfang ist in „ReConGeb EFH-Test“ reduziert und eine nur zweijährige Laufzeit vorgesehen. Das Testprojekt wurde auf 100 Teilnehmer beschränkt. Voraussetzung für die Durchführung ist, dass bis 15. Januar 2016 eine entsprechende Anzahl von Anmeldungen mit prüffähigen Antragsunterlagen vorliegt.
Grundvoraussetzung für die Teilnahme eines energiesparenden Gebäudes ist die Eignung zum Einhalten der Klimaschutzziele. Die teilnehmenden Gebäude müssen spätestens zum 31. Dezember 2016 in Betrieb sein und erste Messwerte liefern. Für die Messwerterfassung im Projekt sind Zähler erforderlich, die in vielen Förderprogrammen ohnehin vorgeschrieben sind. Je nach Komplexität der Anlage sind weitere Zähler notwendig (z.B. Wärmemengenzähler in Solaranlagen, Stromzähler für Lüftung und Hilfsenergie). Bei der Zähler-Nachrüstung entstehen Kosten für den Gebäudeeigentümer. Die Zähler und Einbauten werden nicht durch die Stiftung Energieeffizienz finanziert.
Weitere Informationen zum Testprojekt für Ein- und Zweifamilienhäuser s. Anmeldung.
Im kostenpflichtigen Langzeitprojekt für Mehrfamilienhäuser sind Anmeldungen ebenfalls bis 15. Januar 2015 möglich.
www.stiftung-energieeffizienz.org
mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater
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