Zwar sind die Beschaffungskosten aufgrund niedrigerer Preise an den Strombörsen auch im vergangenen Jahr leicht gesunken. Die Börsen-Preise allein bestimmen jedoch nicht den Endkunden-Strompreis. Der von den Vertriebsunternehmen selbst beeinflussbare Anteil am Strompreis (Strombeschaffung und Vertrieb) beträgt insgesamt nur noch rund 25 Prozent. Hinzu kommt der Anteil staatlicher Steuern und Abgaben: Dieser macht weiterhin 52 Prozent beim Strompreis für Haushaltskunden aus. Mussten die Stromkunden im Jahr der Liberalisierung noch 2,3 Milliarden Euro an Steuern und Abgaben mit ihrer Stromrechnung bezahlen, liegt dieser Betrag derzeit bei 32,2 Milliarden Euro. Den größten Anteil bei den staatlichen Steuern und Abgaben hat mit 21,8 Milliarden Euro die Umlage zur Förderung der Erneuerbaren Energien (EEG-Umlage). Neben den Beschaffungskosten und den staatlichen Belastungen sind die Netzentgelte der dritte wichtige Bestandteil des Strompreises. Diese variieren je nach Region zum Teil stark. In vielen Regionen sind die Netzentgelte aufgrund des erforderlichen Aus- und Umbaus der Stromnetze im Rahmen der Energiewende gestiegen und machen aktuell im Durchschnitt einen Anteil von etwa 23 Prozent am Strompreis aus. www.bdew.de
mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater
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