In einem Webinar am 1. Dezember ab 17 Uhr informiert der Gebäude Energieberater über das Gebäude-Energiegesetz. Der Schwerpunkt liegt darauf, wie das Gesetz in Energieberatersoftware umgesetzt wird.
Nach jahrelanger Debatte wurde im Juni das Gebäudeenergiegesetz im Bundestag verabschiedet und tritt am 1. November 2020 in Kraft. Es führt die Energieeinsparverordnung, das Energieeinsparungsgesetz und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz zusammen. Das Gesetz enthält zahlreiche Änderungen, mit denen Energieberaterinnen und Energieberater sich vertraut machen müssen. Die Softwarehersteller, die Energieberatung unterstützen, setzen die Änderungen um, dadurch ändert sich einiges in den Programmen.
In einem gemeinsamen Webinar mit Hottgenroth und Envisys am 1. Dezember ab 17 Uhr informiert Sie die Redaktion des GEB über die wichtigsten Neuerungen des Gesetzes und die Art und Weise, wie diese Änderungen sich in der Software widerspiegeln. Unsere Referenten erläutern, welche Änderungen wichtig sind und wie sie diese umsetzen. Sie beantworten dazu auch die Fragen der Benutzer aus dem Chat.
Es referieren:
Pia Grund-Ludwig, Chefredakteurin Gebäude Energieberater,
Sylwia Marszalek, Leitung Energieeffizienzsoftware bei der Hottgenroth Software GmbH & Co KG
und Christian Korge, Technischer Leiter ENVISYS GmbH & Co KG
Termin: 1. Dezember, 17 bis 19 Uhr
Die Teilnahme ist für Abonnenten kostenfrei. Nichtabonnenten zahlen 40 Euro.
Wichtiger Hinweis zur Anmeldung:
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Zur Anmeldung
Weiterbildungspunkte für die Expertenliste sind beantragt.
Inhalte:
1. Wesentliche Änderungen des Gebäudeenergiegesetzes im Überblick
2. Welche Projekte dürfen noch nach den alten Gesetzen und Verordnungen geplant und abgewickelt werden und ab wann ist das GEG bindend?
3. Welche Änderungen enthält das GEG bei der Anrechnung von Solarstrom und wo ist das bei der Energieberatung relevant?
4. Heizungstausch und Gebäudeenergiegesetz, was müssen Energieberater beachten?
5. Was ändert sich durch die neue DIN V 18599 und wie ist dies in Energieberatersoftware umgesetzt?
6. Was ändert sich bei Energieausweisen für Nichtwohngebäude?
mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater
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