Anträge, die bis zum 31. Dezember 2014 bei der KfW eingehen, können noch zugesagt werden, sofern die Fördervoraussetzungen erfüllt sind. Die Abruffrist beträgt zwölf Monate ab Erteilung der Zusage.
Kommunale Investitionen in die öffentliche Stadtbeleuchtung werden ab 2015 im Basisprodukt „IKK – Investitionskredit Kommunen“ (Nr. 208) gefördert. Investitionen von Kommunen in die kommunale Energieversorgung werden dann im Basisprodukt „IKK – Investitionskredit Kommunen“ (Nr. 208) gefördert.
Weitere Informationen finden Sie in der KfW-Information für öffentliche Einrichtungen vom 20. November 2014.
mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater
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